Backbetrieb

Backtag am 1. und 3. Samstag im Monat

Eine Anmeldung zum Backen ist nicht erforderlich. Auch ohne Backen lohnt ein Besuch zum Zuschauen und Miteinander ins Gespräch kommen. Ein "Probierlerle" ist auch meist da. 

Samstag vormittags gegen 10.oo Uhr heizen wir den Backofen. Ab 13.oo Uhr kann gebacken werden.

Folgende Backzeiten sind durch die Temperaturkurve des Holzbackofens bedingt:

  • 13.00 Uhr Dünnele und Pizzen backen 
  • 14.00 Uhr Brot backen (Kilobrote) - Teiglinge müssen bis 13.45 Uhr am Backhaus sein -späteres wird nicht mehr berücksichtigt
  • 15.30 Uhr Zöpfe und Kuchen - Backgut sollte um 15.00 Uhr am Bakhaus sein
  • ab 17.00 Uhr Ende des Backbetriebes

Wir möchten bitten die angegebnen Zeiten einzuhalten, da wir mit abfallender Temperatur abeiten!

Jeder bringt sein eigenes Backgut mit. Beim Backen besteht die Möglichkeit zum Verweilen am Backhaus. Für Getränke ist gesorgt.

Verantwortlich für den Backbetrieb sind jeweils der Hüslewart und ein/e Backwart*in.

 

Sonderveranstaltungen

Bewirtung bei Dorfesten

Möggingen feiert gerne (und oft). Ein fester Bestanddteil sind bei jedem Fest Leckereien aus dem Backhaus. 

Backkurse

Wir lernen nie aus. Wir veranstalten Backkurse für unsere Mitglieder zu verschiedenen Themen.

Erlebnisbacken / Miete des Backhauses

Beispiel dafür sind:

  • Kindererlebnisbacktag in den Sommerferien
  • Wandern mit Schlusseinkehr am Backhaus
  • Boule- oder Schachspiel auf dem Dorfplatz bei Spareribs aus dem Holzbackofen 
  • und vieles mehr.

Mitglieder und Nicht-Vereinsmitglieder können gerne nach Absprache das Backhüsle nutzen. Es müssen ein Hüslewart und ein/e Backwart*in anwesend sein. Daher ist eine Anmeldung mindestens 4 Wochen vor dem Veranstaltungsdatum bei einem der Vorstandsmitglieder erforderlich.

Der Kosten für die Nutzung betragen:

Mitglieder 30,-- € Holzgeld 30,-- € Hüslewart/Backwart*in
Nichtmitglieder 50,-- € Holzgeld 50,-- € Hüslewart/Backwart*in

Beim Aufheizen und Backen kann ein Getränkeverkauf durchgeführt werden. Nach Abschluss des Backens sollte kein Fest am Backhaus folgen. Für eine anschließende Feier kann z.B. das Rathausstüble bei der Ortsverwaltung angemietet werden.